Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen

Mit einer Sonderbewilligung können Sie unumgängliche Sonntags- und Nachtfahrten durchführen.

In der Schweiz gilt das Nachtfahrverbot für schwere Motorwagen von 22:00 bis 05:00 Uhr morgens sowie ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Für Fahrten am Sonntag oder während der Nacht, die sich nicht durch organisatorische Massnahmen vermeiden lassen, können Sie eine Sonderbewilligung beantragen.

So beantragen Sie eine Sonntags- oder Nachtfahrbewilligung

Schritt
1

Auf der Webseite des Bundesamts für Strassen (ASTRA) finden Sie die Online-Applikation zum Beantragen der Sonderbewilligung. Sie können das Gesuch mit oder ohne vorgängige Registrierung ausfüllen.

In der Applikation wählen Sie als zuständigen Kanton den Kanton in dem sich der Standort Ihres Fahrzeugs befindet. Wenn der Standortkanton von der Fahrt nicht betroffen ist, ist der Kanton wo die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt für die Bewilligung zuständig.

Orientierung Gesuchsteller

Schritt
2

Fügen Sie Ihre Unterlagen elektronisch dem Gesuch hinzu. Diese werden uns zusammen mit dem Gesuchsformular weitergeleitet.

Online-Bewilligungsgesuch

Schritt
3

Die Bearbeitung der Gesuche dauert durchschnittlich zwei Arbeitstage. Danach senden wir Ihnen die Bewilligung oder unseren Entscheid per E-Mail zu.

Gebühren

Die Gebühr für Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen wird nach der Dauer der Gültigkeit berechnet. Wenn Ihr Gesuch spätestens zwei volle Arbeitstage vor dem gewünschten Transportdatum bei uns eintrifft erhalten Sie einen Rabatt von 40 Franken.

  • Standort und Halter/in eines Fahrzeugs

  • Informationen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zu Sonderbewilligungen

  • Art. 78 der Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Seite teilen