Nach der Verordnungüber die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) ist bei einem Wechsel der Halterin oder des Halters eine Prüfung des Fahrzeugs vorgeschrieben, wenn die erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und die letzte Prüfung mehr als ein Jahr zurückliegen. Seit 2004 kann diese technische Fahrzeugprüfung auch erst nach der Vornahme des Halterwechsels durchgeführt werden. Der neue Halter oder die neue Halterin kann das Fahrzeug somit ohne vorgängige Prüfung sofort in Verkehr setzen. In der Praxis musste nun aber festgestellt werden, dass mit dieser Regelung oft Fahrzeuge mit schweren Mängeln in Betrieb genommen werden, die auf der Strasse ein erhebliches Sicherheitsrisiko sind. Betroffen von sicherheitsrelevanten Mängeln sind vorab Fahrzeuge, die vor der Wiederinverkehrsetzung längere Zeit ausser Verkehr standen und deshalb nicht anlässlich der obligatorischen Nachkontrollenüberprüft wurden.
Um dieser unbefriedigenden Situation entgegenzuwirken, hat das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern entschieden, künftig ohne vorgängige Fahrzeugprüfung keine Halterwechsel mehr vorzunehmen bei Fahrzeugen, deren erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und deren letzte Prüfung mehr als zwei Jahre zurückliegen. Dieser neuen Regelung unterstehen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Fahrzeuge (grüne Kontrollschildnummern) und der Arbeitsfahrzeuge (blaue Kontroll-schildnummern) alle Fahrzeugarten (Personenwagen, Motorräder, Lieferwagen, Lastwagen etc.). Neue Halterinnen und Halter können solche Fahrzeuge also erst dann auf sich umschreiben lassen und in Verkehr setzen, wenn vorgängig das Fahrzeug die Prüfung erfolgreich bestanden hat. Auch die so genannte vorläufige Verkehrsberechtigung ist erst nach erfolgter Fahrzeugprüfung möglich. Liegt die letzte Prüfung zwischen einem und zwei Jahren zurück, so kann die Fahrzeugprüfung wie bisher erst nach dem Halterwechsel vorgenommen werden. Keiner unmittelbaren Nachprüfung unterliegen Fahrzeuge, deren letzte Prüfung weniger als ein Jahr zurückliegt.
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