Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ihre Zulassung für den Lernfahrausweis der Kategorien A1, A, A35 kW oder B bis am 31. Dezember 2026 erhalten und die Basistheorieprüfung noch nicht absolviert haben, können diese weiterhin innerhalb der zweijährigen Gültigkeitsdauer ihrer Zulassung ohne vorgängigen Besuch des Verkehrskundeunterrichts (VKU) ablegen.
Wer die Zulassung für den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2027 erhält, muss den Verkehrskundeunterricht (VKU) vorgängig besucht und abgeschlossen haben, um zur Basistheorieprüfung zugelassen zu werden.
Zudem wird die Basistheorieprüfung ab dem 1. Januar 2027 mit vollständig überarbeiteten Prüfungsfragen durchgeführt.
Wir empfehlen allen Fahrschülerinnen und Fahrschülern sowie den Fahrschulen, die Ausbildungsplanung frühzeitig auf die neuen Anforderungen abzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.