Aufgrund von diversen Rückmeldungen seitens der Kundschaft bei praktischen Motorradführerprüfungen der Kat. A1, sowie gestützt auf Feststellungen anlässlich der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtskontrollen bei den Motorradfahrschulen, möchten wir Sie auf folgendes aufmerksam machen:
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die Teilnehmenden anlässlich des Besuchs der PGS bei den Fahrschulen mit einer vorbildlichen persönlichen Schutzausrüstung ausgerüstet sind. Auch sind wir der Ansicht, dass bei fehlender Schutzausrüstung die Fahrschulen dafür sorgen, dass dies rasch möglichst korrigiert wird.
Wir zählen auf Ihre aktive Unterstützung und Ihr dauerhaftes Engagement für die Verkehrssicherheit, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einer sicheren Umgebung zu gewährleisten.