Seit dem 1. März 2025 müssen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) bei der Rückgabe von Kontrollschildern mitteilen, ob diese eingelagert oder entsorgt werden sollen. Mit der neuen Praxis werden die Prozesse effizienter und klarer gestaltet. Bisher wurden die Kontrollschilder bei der Rückgabe automatisch eingelagert. Sehr viele Schilder mussten jedoch nach einem bis zwei Jahren wieder ausgelagert und entsorgt werden.
Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter können die Kontrollschilder entweder in eine dafür vorgesehene Schildereinwurfbox (Lagern / Entsorgen) an einem der SVSA-Standorte einwerfen oder die Schilder mit einer Mitteilung per Post retournieren. Ohne Rückmeldung werden die Schilder entsorgt. Die Lagergebühr beträgt 30 Franken, dafür entfällt neu die Gebühr für die Wiederausgabe.
Weitere Informationen: www.be.ch/schilderlager