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Schiffsführerausweis machen

Um ein Motorschiff mit einer Antriebsleistung von mehr als 6 kW (8 PS) und/oder ein Segelschiff mit einer Segelfläche von mehr als 15 m2 führen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Schiffsführerausweis. Den Schiffsführerausweis gibt es nicht im Kreditkartenformat. Dieser wird nach wie vor in A5-Format ausgestellt.

Informationen zum Thema Schiffsführerausweis für Personen- oder Gütertransport finden Sie hier:

  • Schiffsführerausweis für Personen- oder Gütertransport

So erhalten Sie Ihren Schiffsführerausweis

Schritt
1

Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus. Unterschreiben Sie es auf Seite eins und zwei. Fügen Sie ein aktuelles, farbiges Passfoto hinzu. Pro Kategorie ist ein Gesuch auszufüllen.

Schritt
2

Lassen Sie von einem anerkannten Optiker oder einem Augenarzt Ihre Sehfähigkeit prüfen. Sie brauchen dazu die ausgedruckte zweite Seite Ihres Gesuchs und Ihre Identitäskarte oder Ihren Pass im Original.
Liste der anerkannten Optiker/innen

Schritt
3

Haben Sie noch keinen schweizerischen Führerausweis für ein Fahrzeug, lassen Sie Ihre Personalien auf dem Formular von der Wohngemeinde oder einem Polizeiposten bestätigen. Oder legen Sie eine Kopie Ihres Niederlassungsausweises bei.

Schritt
4

Sind Sie älter als 65 Jahre, besorgen Sie zusätzlich ein ärztliches Zeugnis.
Händigen Sie dazu das folgende Formular Ihrem Arzt aus.
Ärztliche Beurteilung der Fahreignung

Schritt
5

Sind Sie nicht im Kanton Bern wohnhaft, senden Sie uns die Bewilligung der Schifffahrtsbehörde Ihres Wohnsitzkantons.

Schritt
6

Senden Sie uns das Gesuch mit den notwendigen Unterlagen:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Schritt
7

Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie von uns die Bewilligung für die theoretische und praktische Schiffsführerprüfung per Post zugestellt. Diese ist zwei Jahre gültig. Sobald Sie die Bewilligung haben, können Sie sich online oder telefonisch für die theoretische Schiffsführerprüfung anmelden.

Schritt
8

Nehmen Sie die Einladung und die Bewilligung zur Theorieprüfung mit.
Sind Sie nicht im Kanton Bern wohnhaft, nehmen Sie zusätzlich Ihre ID oder Ihren Pass im Original mit.

Schritt
9

Nach bestandener Theorieprüfung (diese ist zwei Jahre gültig) oder wenn Sie bereits im Besitz der Schiffsführerausweis Kategorie A oder D sind, können Sie sich oder Ihr Ausbilder telefonisch für die praktische Schiffsführerprüfung anmelden.

Informationen zur Schiffsführerprüfung

Schritt
10

Nehmen Sie die Einladung und die Bewilligung zur praktischen Prüfung mit.
Sind Sie nicht im Kanton Bern wohnhaft, nehmen Sie zusätzlich Ihre ID oder Ihren Pass im Original mit.

Schritt
11

Wenn Sie die praktische Prüfung erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie Ihren Schiffsführerausweis innert wenigen Tagen per Post.

Herzichen Glückwunsch!

Beachten Sie

Es gibt keinen Lernfahrausweis. Sie können jederzeit ein Schiff lenken, wenn ein Schiffsführer (verantwortliche Person) an Bord ist, welche den Schiffsführerausweis der jeweiligen Kategorie besitzt. Der Schiffsführer (verantwortliche Person an Bord) ist jederzeit verantwortlich für die Einhaltung der Gesetzgebung.

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