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Schiffsführerprüfung in einem anderen Kanton absolvieren

Praktische Schiffsführerprüfungen können auf Antrag hin in einem anderen Kanton, Ihrem Wunschkanton, absolviert werden.

Zusammen mit Ihren Beilagen senden Sie uns das begründete Gesuch zum Ablegen der Schiffsführerprüfung in einem anderen Kanton. Danach erhalten Sie von uns eine Bewilligung. Eine Kopie geht an die zuständige Schifffahrtsbehörde des Wunschkantons.

Die Schifffahrtsbehörde des Wunschkantons teilt uns Ihr positives Prüfungsresultat mit. Den Schiffsführerausweis stellen wir Ihnen danach per Post zu.

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