Wenn Sie ein Schiff besitzen, müssen Sie es durch uns regelmässig prüfen lassen.
- Sie erhalten von uns eine Einladung zur Schiffsprüfung inkl. Prüfort / Termin. Schiffe ohne Motor können an Land geprüft werden.
- Bitte beachten Sie das Merkblatt Mindestausrüstung und Prüfungsvorbereitung.
- Hat der Motor eine Antriebsleistung von mehr als 40 Kilowatt, muss eine Geräuschmessung durchgeführt werden.
Der zeitliche Abstand zwischen den Prüfungen unterscheidet sich:
- Schiffe mit Motor müssen alle drei Jahre geprüft werden.
- Schiffe ohne Motor müssen alle sechs Jahre geprüft werden.
- Mietschiffe müssen alle zwei Jahre geprüft werden.
- Nach wesentlichen Änderungen am Schiff.
Nachprüfung
Werden an der Prüfung Mängel festgestellt, kann eine Nachprüfung erforderlich sein oder es wird eine Frist zur Behebung der Mängel gegeben. Senden Sie uns eine Bestätigung der behobenen Mängel:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern