Wenn Sie ein neues Schiff besitzen, das zum ersten Mal angemeldet wird, müssen Sie es durch die kantonale Schifffahrtsbehörde prüfen lassen. Davon ausgenommen sind in der Schweiz typengeprüfte Schiffe.
- Sie erhalten von uns eine Einladung zur Schiffsprüfung inkl. Prüfort / Termin.
- Bitte beachten Sie das Merkblatt Mindestausrüstung und Prüfungsvorbereitung.
- Hat der Motor eine Antriebsleistung von mehr als 40 Kilowatt, muss eine Geräuschmessung durchgeführt werden.
Nachprüfung
Werden an der Prüfung Mängel festgestellt, kann eine Nachprüfung erforderlich sein oder es wird eine Frist zur Behebung der Mängel gegeben. Senden Sie uns eine Bestätigung der behobenen Mängel:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern