Die unterschiedlichen Anlagen und Installationen auf Schiffen müssen regelmässig geprüft oder gewartet werden.
Beim Verbrennungsmotor Ihres Schiffes muss innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die obligatorische Abgasnachuntersuchung durchgeführt werden.
Hier finden Sie die dazu autorisierten Betriebe:
Liste der Vereinigung der Schifffahrtsämter (vks)
Fristen für Abgaswartungen
- Fahrgastschiffe: alle Jahre
- Schiffe für den gewerbsmässigen Personentransport bis zu 12 Fahgästen: alle Jahre
- Mietboote und Güterschiffe: alle Jahre
- alle anderen Schiffe (Verbrennungsmotoren): alle 3 Jahre
Sie müssen in Ihrem Schiff alle drei Jahre die Flüssiggasanlagen wie Backofen, Grillgeräte etc. kontrollieren lassen. Wenden Sie sich an Ihre Bootswerft oder Ihren Gassachverständigen. Dieser wird Ihnen ein Prüfbericht ausstellen, den Sie immer mit dabei haben müssen.
Der Betrieb und die Lagerung von Flüssiggas richten sich nach dem Arbeitskreis LPG.
Sie müssen in Ihrem Schiff elektrische Anlagen mit über 24 V alle zehn Jahre kontrollieren lassen. Bei einem Halterwechsel bereits nach fünf Jahren. Die Anlage muss durch einen unabhängigen Kontrollberechtigten geprüft werden. Dieser wird Ihnen einen Sicherheitsnachweis (Elektroattest) ausstellen.
Link zum Verzeichnis von allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen (AIKB)