Ihr Schiff darf, wenn sich niemand an Bord befindet, nur auf einem behördlich bewilligten Liegeplatz stationiert werden. Für Einwasserungsmöglichkeiten wenden Sie sich an den zuständigen Anlage-Besitzer / Betreiber.
Ihr Schiff darf, wenn sich niemand an Bord befindet, nur auf einem behördlich bewilligten Liegeplatz stationiert werden. Für Einwasserungsmöglichkeiten wenden Sie sich an den zuständigen Anlage-Besitzer / Betreiber.