Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Allgemeine Informationen

Ihr Schiff darf, wenn sich niemand an Bord befindet, nur auf einem behördlich bewilligten Liegeplatz stationiert werden. Für Einwasserungsmöglichkeiten wenden Sie sich an den zuständigen Anlage-Besitzer / Betreiber.

Mehr zum Thema

  • Stand Up Paddling: Was gilt es zu beachten - mobilesport.ch

  • Angelfischerei und Patente im Kanton Bern

  • Kantonales Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret)

Seite teilen