Sie haben Ihren Lernfahrausweis erhalten und möchten nun mit dem Fahrzeug Lernfahrten machen.
Eine Person muss Sie bei jeder Lernfahrt begleiten und das «L» für Lernfahrer muss bei jeder Lernfahrt hinten am Fahrzeug befestigt sein.
Ihre Begleitperson muss folgende Bedingungen erfüllen:
Sie ist mindestens 23 Jahre alt
Sie besitzt seit mindestens 3 Jahren den Fahrausweis der Kategorie B, der nicht mehr auf Probe ist
Sie kann die Handbremse bei der Fahrt jederzeit betätigen
Wichtig: Sie und Ihre Begleitperson dürfen keinen Alkohol getrunken haben.
Das „L“ für Lernfahrer muss bei jeder Lernfahrt am Fahrzeug befestigt sein. Für Ihre Lernfahrt müssen Sie keine Begleitperson mitnehmen. Sollten Sie doch eine Person mitnehmen, muss diese im Besitz des Führerausweises der Kategorie sein, auf welcher Sie fahren lernen.
Wichtig: Sie und Ihre Begleitperson dürfen keinen Alkohol getrunken haben.
Auf der Webseite der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) finden Sie zu allen Kategorien eine kurze Beschreibung und Informationen zum Erwerb des Führerausweises:
Grundsätzlich ist davon abzuraten im Ausland Lernfahrten zu machen. Bevor Sie solche Fahrten im Ausland machen, erkundigen Sie sich vorher beim zuständigen Konsulat oder der ausländischen Polizeibehörde ob der Schweizer Lernfahrausweis gültig ist.