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Führerprüfung in einem anderen Kanton

Wenn Sie die Spezial- oder Basistheorieprüfung, die praktische Führerprüfung und/oder die theoretische CZV-Prüfung in einem anderen Kanton machen möchten, müssen Sie im Besitz einer Bewilligung von ihrem zuständigen Kanton sein. Die Beantragung erfolgt online. Benutzen Sie dafür den nachfolgenden E-Service. 

Damit Sie eine Bewilligung beantragen können, benötigen Sie Ihre persönliche Referenznummer. Diese ist auf der Zulassung oder auf Ihrem Lernfahrausweis aufgedruckt.

Innerhalb von 10 Arbeitstagen erhalten Sie die Bewilligung per Post zugestellt. Danach können Sie sich für einen Prüfungstermin direkt beim entsprechenden Strassenverkehrsamt melden. 

Dienstleistung   online
Ausstellen einer Bewilligung
  CHF 30.-

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