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Verstösse während der Probezeit bei Neulenkern

Wenn Sie die Führerprüfung für Motorräder oder Autos bestanden haben, erhalten Sie einen Führerausweis auf Probe. Bei einem Verstoss gegen die Verkehrsregeln erwarten Sie dieselben Konsequenzen wie beim definitiven Führerausweis. Zusätzlich wird Ihre Probezeit verlängert, bei der zweiten Widerhandlung wird der Ausweis sogar annulliert.

Entzug des Führerausweises auf Probe

Bei einem Regelverstoss während der Probezeit gelten dieselben Kriterien wie beim unbefristeten Führerausweis. Die Konsequenzen sind abhängig davon, ob Sie einen leichten, mittelschweren oder schweren Verstoss begangen haben. Zusätzlich gilt:

  • Wenn Sie Ihren Führerausweis auf Probe abgeben müssen, wird zusätzlich Ihre Probezeit um ein Jahr verlängert.
  • Wenn Sie Ihren Führerausweis auf Probe ein zweites Mal während der Probezeit abgeben müssen, wird der Ausweis annulliert. 

Verlängerung der Probezeit

Die Verlängerung Ihrer Probezeit wird je nach Zeitpunkt unterschiedlich bestimmt:

  • Wenn Sie den Führerausweis auf Probe während der ursprünglichen Probezeit zurückerhalten, erhalten Sie nach dem Ablauf dieses Ausweises einen neuen Führerausweis auf Probe. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach Ablaufdatum des ersten Ausweises auf Probe.
  • Wenn Sie den Führerausweis auf Probe erst nach Ablauf der ursprünglichen Probezeit zurückerhalten, wird bei dieser Gelegenheit ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die Probezeit des neuen Ausweises endet ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum.

Annullierung des Führerausweises

Wenn Sie Ihren Führerausweis auf Probe während der Probezeit ein zweites Mal abgeben müssen, annullieren wir diesen Ausweis.

Sie können frühestens ein Jahr nach dem Verstoss einen neuen Lernfahrausweis beantragen und müssen dabei ein verkehrspsychologisches Gutachten beilegen.

Dieses Gutachten darf nicht älter als drei Monate sein. Sie müssen es von einer anerkannten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle erstellen lassen und selber bezahlen.

Wenn Sie einen neuen Lernfahrausweis erhalten und die Führerprüfung erneut bestanden haben, erhalten Sie wieder einen Führerausweis auf Probe.

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