Zur Ausbildung von Strassentransportfachleuten und Lernenden auf Nutzfahrzeugen brauchen Sie eine Bewilligung. Hier lesen Sie, wie Sie diese erhalten und verlängern können.
Wenn Sie Strassentransportfachleute ausbilden wollen, benötigen Sie eine Ausbildungsbewilligung (vgl. Art. 20 VZV). Dafür müssen Sie einen viertägigen Grundkurs des Schweizerischen Nutzfahrzeugsverbands (ASTAG) absolvieren: Kursinformationen und Anmeldeformular.
Wenn Sie Automobil-Mechatroniker/-in EFZ für «Nutzfahrzeuge» ausbilden wollen, benötigen Sie eine Ausbildungsbewilligung (vgl. Art. 20 VZV). Dafür müssen Sie einen viertägigen Grundkurs des Schweizerischen Nutzfahrzeugsverbands (ASTAG) absolvieren: Kursinformationen und Anmeldeformular.
Wenn Sie Automobil-Fachmann/-frau EFZ für «Nutzfahrzeuge» ausbilden wollen, benötigen Sie eine Ausbildungsbewilligung (vgl. Art. 20 VZV). Dafür müssen Sie einen viertägigen Grundkurs des Schweizerischen Nutzfahrzeugsverbands (ASTAG) absolvieren: Kursinformationen und Anmeldeformular.
Für den Grundkurs müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- mindestens dreijährige Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Kategorie C
- vollendetes 23. Lebensjahr
- zufriedenstellender Leumund
- keine verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvorschriften
Ihr Arbeitgeber stempelt das Formular, das Sie mit einem Strafregisterauszug (Privatauszug, nicht älter als sechs Monate) an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons senden.
Strafregisterauszug beim eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bestellen
Sind alle Bedingungen erfüllt, leitet das Strassenverkehrsamt die Anmeldung an die ASTAG weiter.
Sobald das Strassenverkehrsamt die schriftliche Bestätigung der ASTAG über den Besuch des Grundkurses erhält, stellt es eine Ausbildungsbewilligung aus. Sie ist sechs Jahre gültig und wird in Ihrem Führerausweis im Kreditkartenformat mit dem Code 210 eingetragen.
Mit der Ausbildungsbewilligung «Strassentransportfachfrau/Strassentransportfachmann EFZ» dürfen Sie auch Lernende auf Lieferwagen (Strassentransportpraktiker und -praktikerinnen EBA) ausbilden.
Sie können die Ausbildungsbewilligung um weitere sechs Jahre verlängern. Dazu müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen einen eintägigen Wiederholungskurs der ASTAG besuchen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie in den letzten sechs Jahren eine Lernende oder einen Lernenden erfolgreich ausgebildet haben. Dazu muss eine Kopie Fähigkeitsausweis/Notenausweis/Führerausweis des Lernenden eingereicht werden.
Für den Wiederholungskurs melden Sie sich direkt bei der ASTAG an. Ungefähr sechs Monate vor Ablauf der Bewilligung erhalten Sie dafür ein Erinnerungsschreiben des Strassenverkehrsamtes.