Zur Wiedereinlösung von deponierten Kontrollschildern ist – ausser bei Anhängern – ein Versicherungsnachweis nötig. Kontaktieren Sie dazu Ihre Versicherung.
Zur Wiedereinlösung von deponierten Kontrollschildern ist – ausser bei Anhängern – ein Versicherungsnachweis nötig. Kontaktieren Sie dazu Ihre Versicherung.