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Lastenträger für Velo

Allgemeine Vorschriften
Die Fahrräder dürfen das Fahrzeug seitlich um maximal 20 cm pro Seite überragen, die Beleuchtung sowie das Kennzeichen müssen sichtbar sein. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs darf nicht mehr als 2 Meter und die Gesamthöhe nicht mehr als 4 Meter betragen.

Sind die Rücklichter des Fahrzeugs verdeckt, muss der Veloträger eine Rücklichtleiste mit den vorgeschriebenen Lichtern haben (Schlusslicht, Bremslicht, Blinker, Rückstrahler, Nummernbeleuchtung).

Ein verdecktes hinteres Nummernschild muss so verschoben werden, damit es wieder sichtbar ist, alternativ kann ein separates rotes Kontrollschild beantragt werden, das dauerhaft am Träger befestigt wird. 
Nummernschild für Veloträger

Wenn die Ladung das Fahrzeug mehr als 1 Meter nach hinten überragt, müssen Sie das mit einer Warntafel oder einem Wimpel kennzeichnen (einige Länder verlangen in jedem Fall Warntafeln). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website vom TCS.
Warntafel für Veloträger und überstehende Ladung (TCS)

Träger für die Anhängerkupplung
Diese Veloträger werden auf dem Kugelkopf der Anhängerkupplung montiert. Die Vorschriften für Veloträger sehen vor, dass die Stützlast der Anhängerkupplung beachtet werden muss. Überprüfen Sie, ob die Kugelkupplung, an welcher der Fahrradträger befestigt werden soll, geprüft wurde und ob die zulässigen Gewichte im Fahrzeugausweis (Feld 31 und Ziffer 234) angegeben sind.

Heckträger-Systeme für die Heckklappe
Sie sind oft auf den Fahrzeugtyp festgelegt. und können nicht an beliebig vielen Fahrzeugen montiert werden. Das Gewicht des Heckträges und der Velos gelten als Ladung für das Fahrzeug.

Dachgepäckträger
Beachten Sie die zulässige Dachlast in Ihrem Fahrzeugausweis (Feld 55) oder im Betriebshandbuch ihres Fahrzeuges.

Veloträger für die Deichsel
Beachten Sie die Stützlast der Anhängerkupplung (Feld 31 und Ziffer 234 im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges) und das Gesamtgewicht des Anhängers.

Prüfung der Anhängervorrichtung am Zugfahrzeug

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug eine Anhängervorrichtung montieren, müssen Sie das Fahrzeug prüfen lassen und wir müssen die Änderung in Ihrem Fahrzeugausweis eintragen. Erst dann dürfen Sie die Anhängervorrichten benutzen.

Bei neuen und gebrauchten Personen- und Lieferwagen bis 3'500 kg Gesamtgewicht, können zur Selbstabnahme berechtigte Garagen die Anhängerkupplung selber prüfen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Vertrauenswerkstatt über diese Möglichkeit.

Um die Anhängerkupplung in einem Verkehrsprüfzentrum prüfen zu lassen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Prüftermin online vereinbaren

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