Mit Kontrollschildern zugelassene Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung.
Im Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sehen Sie, in welchen abständen Ihr Fahrzeug geprüft werden muss. Die Zulassungsbehörde bietet die Halter und Halterinnen zur Nachprüfung auf.
Bei abgeänderten Fahrzeugen besteht eine ausserordentliche Prüfungspflicht. Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen unverzüglich zu melden. Im Artikel 34 der VTS erfahren Sie welche Änderungen dies betrifft.
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