Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Ausnahmefahrzeuge und -transporte

Mit einer Sonderbewilligung können Sie Ausnahmefahrzeuge auf öffentlichen Strassen benutzen oder Ausnahmetransporte durchführen.

Wenn Sie mit einem Ausnahmefahrzeug die öffentlichen Strassen benutzen, benötigen Sie nach Art. 78 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) eine Sonderbewilligung. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Fahrzeug verwenden wollen, dessen Ladung den Vorschriften nicht entspricht.

So beantragen Sie eine Sonderbewilligung

Schritt
1

Auf der Webseite des Bundesamts für Strassen (ASTRA) können Sie die Sonderbewilligung online beantragen. Sie können das Gesuch mit oder ohne vorgängige Registrierung ausfüllen.

Für die Bewilligung ist der Ausgangskanton zuständig, in dem die Ausnahmefahrt startet.

Orientierung für Gesuchsteller

Schritt
2

Fügen Sie Ihre Unterlagen elektronisch dem Gesuch hinzu. Diese werden uns zusammen mit dem Gesuchsformular weitergeleitet.

Online-Bewilligungsgesuch

Schritt
3

Die Bearbeitung der Gesuche dauert durchschnittlich drei Arbeitstage. Bei Abklärungen mit Strasseneigentümern (Kreisoberingenieure) verlängert sich die Bearbeitungsfrist um mindestens fünf Tage. Wenn Sie einen komplexen Transport durchführen wollen, nehmen Sie bitte rechtzeitig (einige Wochen bis Monate vor Transportbeginn) Kontakt mit uns auf.

Gebühren

Die Gebühr für die Sonderbewilligung wird nach Art und Umfang der Abklärungen berechnet. Wenn Ihr Gesuch spätestens zwei volle Arbeitstage vor dem Beginn der Gültigkeit bei uns eintrifft erhalten Sie einen Rabatt von 40 Franken.

  • Informationen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zu Sonderbewilligungen

  • Art. 78 der Verkehrsregelnverordnung (VRV)

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