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29. März 2022
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SVSA
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Emissionsfreie Fahrzeuge bis 4,25t

Per 1. April 2022 werden die Fahrberechtigungen mit dem Führerausweis der Kategorie B und BE im Binnenverkehr ausgeweitet.

Neu dürfen mit dem Führerausweis der Kategorie B auch Motorfahrzeuge mit emissionsfreier Antriebstechnik bis 4250 kg Gesamtgewicht und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz, geführt werden. Analoges Vorgehen besteht bei Fahrzeugkombinationen der Kategorie BE. Auf dem Führerausweis erfolgt kein spezieller Eintrag.

Lernfahrten mit Fahrzeugen, welche über einen emissionsfreien Antrieb verfügen und über 3,5 t bis 4,25 t schwer sind, dürfen mit dem Lernfahrausweis der Kategorie B nicht durchgeführt werden. Ausnahme: Man besitzt zusätzlich den Lernfahrausweis der Unterkategorie C1. Lernfahrten mit einer Fahrzeugkombination aus einem solchen Fahrzeug und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg dürfen mit dem Lernfahrausweis der Kategorie BE nicht durchgeführt werden. Wer solche Lernfahrten durchführen will, muss zusätzlich zum Lernfahrausweis der Kategorie BE den Lernfahrausweis der Unterkategorie C1E besitzen.

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