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28. August 2007
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt: Führerausweis auf Probe – Weiterbildung ist obligatorisch

aid. Die Inhaber eines Führerausweises auf Probe haben während der Probezeit eine zweitägige Weiterbildung zu absolvieren. Diese bildet die zwingende Voraussetzung für die Erteilung des definitiven Führerausweises. Im Kanton Bern stehen verschiedene Kursangebote zur Verfügung. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt empfiehlt den betroffenen Personen, die Weiterbildung rechtzeitig einzuplanen.

Seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungenüber den Führerausweis auf Probe im Dezember 2005 erhalten Neulenker der Kategorien A oder B den Führerausweis nur noch befristet auf die Dauer von drei Jahren. Diese Befristung ist auf dem Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) eingetragen. Die Inhaberinnen und Inhaber dieser befristeten Ausweise haben während der Probezeit eine zweitägige Weiterbildung zu absolvieren, damit sie nach Ablauf der Probezeit den unbefristeten Führerausweis beantragen können. Die Weiterbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern empfiehlt, den ersten Weiterbildungstag innerhalb der ersten sechs Monate seit Erwerb der Fahrbewilligung zu absolvieren.

Wird die Weiterbildung nicht gemacht, verliert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerausweises auf Probe nach Ablauf der Befristung sämtliche im Ausweis eingetragenen Fahrberechtigungen. Auf Gesuch hin kann die Weiterbildung während einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Es wird in solchen Fällen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eine Fahrbewilligung - ausdrücklich beschränkt auf die Daten der zwei Kurstage - ausgestellt. Wird innerhalb dieser Nachfrist die Weiterbildung nicht nachgeholt, hat dies für die betroffene Person Konsequenzen: Will sie wieder Motorfahrzeuge führen, muss sie einen neuen Lernfahrausweis erwerben, und hat eine neue vollständige Führerprüfung (Theorie und Praxis) zu bestehen.

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt hat festgestellt, dass zwar bereits zahlreiche befristete Führerausweise auf Probe im Verkehr sind, jedoch nur ein geringer Teil dieser Neulenker innerhalb der sechsmonatigen Frist den ersten Kurstag besucht hat. Es empfiehlt den betroffenen Personen in ihrem eigenen Interesse, die Weiterbildung rechtzeitig einzuplanen, umÜberraschungen zu vermeiden und Kapazitätsengpässe bei den Kursveranstaltern zu verhindern.

Der Kursveranstalter kann in der ganzen Schweiz frei gewählt werden. Im Kanton Bern werden zurzeit an den Standorten Biel, Ittigen, Lyss, Niederstocken, Roggwil und St. Stephan Kurse angeboten. Die Liste aller Kursveranstalter ist unterwww.vsr.ch, Zweiphasenausbildung, einsehbar

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