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17. Dezember 2021
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SVSA
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Versicherungswechsel werden nur noch tagesaktuell verarbeitet

Reichen Sie bitte Ihre Ausweisdokumente erst unmittelbar (max. 2 Tage) vor dem Gültigkeitsbeginn des neuen Versicherungsnachweises eVn ein. Geschäfte, welche uns vor diesem Zeitfenster erreichen, werden unbearbeitet zurückgesandt bzw. am Schalter zurückgewiesen. Unverändert bleibt selbstverständlich die maximale Frist von 14 Tagen nach Beginn der neuen Versicherung, um den Versichererwechsel in den Fahrzeugpapieren nachzutragen.

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