Sie können Ihr Fahrzeug auch in einem anderen Kanton prüfen lassen.
So müssen Sie vorgehen
Schritt1
Falls Sie von uns bereits eine Einladung zur Fahrzeugprüfung erhalten haben, Ihr Fahrzeug aber in einem anderen Kanton prüfen lassen, müssen Sie uns dies melden. Sie erhalten dann von uns eine Bewilligung.
Schritt2
Erst nach Erhalt unserer Bewilligung können Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Kanton prüfen lassen. Ohne diese Bewilligung wird kein Prüfbericht aus einem andern Kanton angenommen.
So kommen Sie zu einer Bewilligung: Schreiben Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an: +41 31 635 80 80
Schritt3
Nach dem Prüftermin müssen Sie uns den Prüfbericht zusammen mit Ihrem Fahrzeugausweis zusenden, damit wir das neue Prüfdatum eintragen können. Falls das Datum direkt vom prüfenden Strassenverkehrsamt in Ihren Fahrzeugausweis eingetragen worden ist, brauchen wir nur den Prüfbericht.
Schritt4
Wenn Sie von uns bereits eine Einladung zur Fahrzeugprüfung erhalten haben, berechnen wir für das Verarbeiten des Prüfberichts von einem anderen Kanton eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.-
Gebühren
Leistung | Gebühr |
---|---|
Bearbeitungsgebühr für das Verarbeiten des Prüfberichts von einem anderen Kanton | CHF 30.- |