Der Bundesrat und die Kantonsregierung haben aufgrund des Verlaufs der Corona-Krise die Rückkehr zur normalen Lage beschlossen. Beachten Sie folgende Änderungen ab 1. April 2022:
Generell
Schützen Sie sich und unsere Mitarbeitenden und bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind oder sich krank fühlen. Berücksichtigen Sie, dass Sie bei Absage von vereinbarten Terminen ein Arztzeugnis oder einen positiven Corona Test vorweisen müssen.