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Aufhebung Massnahmen Coronavirus

Der Bundesrat und die Kantonsregierung haben aufgrund des Verlaufs der Corona-Krise die Rückkehr zur normalen Lage beschlossen. Beachten Sie folgende Änderungen ab 1. April 2022:

Generell

Schützen Sie sich und unsere Mitarbeitenden und bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind oder sich krank fühlen. Berücksichtigen Sie, dass Sie bei Absage von vereinbarten Terminen ein Arztzeugnis oder einen positiven Corona Test vorweisen müssen.

  • Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske entfällt für die Prüfungskandidatinnen/-kandidaten wie auch für unsere Schiffsexperten. Das freiwillige Tragen einer Schutzmaske ist selbstverständlich weiterhin empfohlen und möglich.
  • Begleitfahrten durch Fahrlehrer und weiteren Personen sind nach Absprache wieder möglich.
  • Das Schutzkonzept für die Führerprüfungen ist aufgehoben und somit auch der Sicherheitsabstand von 1,5 m.
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