Den Führerausweis auf Probe oder auch befristeter Führerausweis genannt, gibt es nur bei den Kategorien A, A35kW (Motorräder) und B (Personenwagen). Die Probezeit beträgt drei Jahre. Sie ist auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b «Ablaufdatum» vermerkt. Sie müssen innerhalb der ersten zwölf Monate der Probezeit die obligatorische Weiterbildung besuchen. Ansonsten werden Sie mit einer Busse bis zu 300 Franken bestraft. Somit empfehlen wir eine frühzeitige Planung der Weiterbildung.
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