Anfang Oktober werden Sie ein Schreiben erhalten. Darin werden die neuen Regeln zu Verschiebungen, Abmeldungen, unentschuldigtem Fernbleiben sowie nicht erfüllten Anforderungen an praktischen Führerprüfungen erläutert.
Warum ändern wir die Regeln?
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) sieht sich seit längerer Zeit mit dem Vorwurf konfrontiert, zu wenige Termine für praktische Führerprüfungen anzubieten. Dies, obwohl die Zahl der Führerprüfungen über die letzten Jahre grundsätzlich konstant ist. Als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer haben Sie die Möglichkeit, prüfungsreife Kandidatinnen und Kandidaten direkt online beim SVSA für eine praktische Führerprüfung anzumelden. Leider häuften sich in den letzten Monaten Hinweise auf Verhaltensweisen, die das Vertrauen in ein faires und funktionierendes Dispositionssystem untergraben. Konkret geht es um das systematische An- und Abmelden sowie Verschieben von Prüfungsterminen mit nicht prüfungsreifen Kandidatinnen und Kandidaten. Zudem haben wir Hinweise erhalten, dass gebuchte Prüfungstermine angeblich teilweise unter Fahrlehrpersonen und Fahrschulen weitergegeben bzw. gehandelt werden. Die konkreten Massnahmen entnehmen Sie bitte dem zugestellten Schreiben.
Das SVSA wird die neuen Prozessregeln ab dem 3. November 2025 auf neu eröffnete Aufträge anwenden. Wir werden aktiv in die Online-Dispo eingreifen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Sollten wir nach dem 3. November 2025 weiterhin missbräuchliches Verhalten feststellen, wird betroffenen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern der Online-Zugang zur Terminbuchung gesperrt. Neue Prüfungstermine können in diesem Fall nur noch an den Schaltern der Verkehrsprüfzentren des SVSA vereinbart werden.
Die Einladungen für die praktischen Führerprüfungen werden ebenfalls mit den neuen Regeln ergänzt. Auch diese Änderung erfolgt ab 03.11.2025.
Bei Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und verbleiben mit freundlichen Grüssen.