Im August 2005 hat der Bundesrat die Verkehrsregelnverordnung angepasst und für gehbehinderte Personen oder für Organisationen, welche diese Personen transportieren, Erleichterungen für das Parkieren ermöglicht. Die Gestaltung der Parkkarte wurde in der Strassensignalisationsverordnung geregelt. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Bewilligungen liegt neu bei den kantonalen Behörden.
Bisher stellten die Ortspolizeibehörden (Gemeindeverwaltung, Gemeinde- oder Stadtpolizei) am Wohn-ort der betroffenen Personen die Parkkarten aus. Der Vorteil dieser Lösung lag darin, dass die Gemeindebehörden - namentlich kleinerer oder mittlerer Gemeinden - mit den Verhältnissen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und der Behindertentransportdienste bestens vertraut sind. Als Nachteil dieser Zuständigkeitsregelung stand die Problematik der uneinheitlichen Rechtsanwendung und Bewilligungspraxis im Vordergrund. In 398 Gemeinden wurden Bewilligungen ausgestellt. Durch diese Uneinheitlichkeit war die Anerkennung der Bewilligungen im gesamtschweizerischen und internationalen Umfeld stark beeinträchtigt. Das angestrebte Ziel der Beseitigung von Benachteiligungen der behinderten Personen im Strassenverkehr durch Parkierungserleichterungen konnte darum nicht immer im gewünschten Ausmass erreicht werden.
Mit derÄnderung der kantonalen Strassenverkehrsverordnung hat der Regierungsrat die Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung an die betroffenen Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtübertragen. Die vorgesehene Lösung soll auch zukünftig einen wirksamen und kundennahen Service Public für die gehbehinderten Personen sicherstellen, indem weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden als Kontakt- und Anlaufstellen vorgesehen ist.
Voraussetzungen und Inhalt der Bewilligungen richten sich nach den Richtlinien der interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Elemente sowie weitere Informationen zum Vorgehen für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller finden sichauf der Website des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes sowie in einem Merkblatt, das beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Schermenweg 5, 3001 Bern, bezogen werden kann.
Auskünfte erteilt:
John Burri, Fachverantwortlicher, Polizei- und Militärdirektion, Tel 031 634 27 12